Impressum/AGB

moveo-studienreisen GmbH

Geschäftsführer a.V.
Rüdiger Fischer und Ingo Runde
Thomas-Mann-Str. 1, 53111 Bonn
Tel.: 0228-965 785 0
Fax: 0228-965 785 29
E-Mail: info@moveo.de
HRB Bonn 12744
St.Nr. 205/5735/0895

Datenschutzerklärung

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

moveo-studienreisen GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bieten Sie moveo den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmeldende vertritt bei Vornahme der Buchung sowie bei der gesamten weiteren Abwicklung des Reisevertrages sämtliche Mitglieder der Reisegruppe (Kunden), die namentlich zu nennen sind. Ist der Anmeldende ein Lehrer einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, vertritt der Anmeldende den jeweiligen Träger, der Vertragspartner von moveo wird.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch moveo zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung einer Reisebestätigung.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt in der Anmeldung ab, so weist moveo Sie ausdrücklich darauf hin. Etwaige Änderungen werden vor der Zusendung der Reisebestätigung mit Ihnen fernmündlich oder schriftlich abgeklärt.

2. Bezahlung

Mit der Reiseanmeldung und gegen Zusendung des Sicherungsscheines gem. § 651 k wird die Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 50,00 EUR pro Person, fällig. Bei Flug- und Flixbusreisen ist zusätzlich zur Anzahlung der komplette Flug- oder Flixbuspreis direkt nach Buchung zu überweisen. Die Restzahlung erfolgt spätestens einen Monat vor Abreise. Bei Gruppenreisen sind keine Einzelzahlungen möglich, die An- und Restzahlung erfolgt in zwei Überweisungen als Gesamtzahlung durch die Gruppe. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist moveo nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten entsprechend 5.1 zu belasten.

3. Leistungen

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Anmeldeformulars sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.

Unterkünfte: moveo überprüft sorgfältig die Vertragshotels. Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine offizielle Klassifizierung.

Wir behalten uns vor, Leistungen in zumutbarem Rahmen abzuändern (z. B. Austausch von Fluggesellschaften, Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben Kategorie, Änderung des Abflughafens), soweit eine Leistungsänderung notwendig ist, weil eine Reiseleistung von dem zunächst beauftragten Leistungserbringer nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Eine Erhöhung des Reisepreises kann moveo einseitig nur verlangen, soweit der Vertrag dies nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB vorsieht, z.B. bei Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern/Abgaben oder Wechselkursänderungen. Die Erhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden und ist nur zulässig, wenn die Unterrichtung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

Sinken die zugrundeliegenden Kosten, kann der Anmelder umgekehrt eine Senkung des Reisepreises verlangen.

Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, ist der Anmelder berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist das Angebot auf Preiserhöhung anzunehmen oder entschädigungsfrei vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. moveo kann dann Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen, pauschaliert wie folgt:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises, mind. 50 EUR je Reisender
ab 29. bis 10. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab 9. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
ab 3. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises

Bei Flügen, bestimmten Bahntarifen, Unterkünften (z.B. via booking.com) und Fernbus-Tarifen können bis zu 100 % der Kosten anfallen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

Bei Bahn- und Busreisen können Sie bis zum Reisebeginn verlangen, dass anstelle einer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt.

6. Rücktritt und Kündigung durch moveo

moveo kann ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt kann moveo bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl zurücktreten. moveo behält sich zudem vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus nicht beeinflussbaren Gründen erforderlich ist (z. B. Wintersportreisen bei Schneemangel), sowie Flugreisen aufgrund der Stornobedingungen der Fluggesellschaften kurzfristig umzubuchen oder abzusetzen.

7. Gewährleistung und Haftung

Unsere Haftung für Reisemängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mängelanzeigen sind unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder Fax an moveo weiterzuleiten. Unsere Haftung als Veranstalter ist gem. § 651 h Abs. I BGB insgesamt auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Bei Flugreisen tritt moveo bezüglich der Flüge nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Reisemittler auf.

8. Fremdleistungen

moveo haftet nicht für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln (z. B. Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Führungen, Sportveranstaltungen, Museums- bzw. Ausstellungsbesuche, gesondert zu buchende Ausflüge). Der Haftungsausschluss gilt auch für Transferfahrten zum Abfahrtsort bzw. Abflughafen.

9. Mitwirkungspflicht

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und Schaden gering zu halten, sowie Beanstandungen unverzüglich moveo mitzuteilen.

10. Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Über Besonderheiten bei Auslandsreisen informieren wir nach Möglichkeit.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages nicht.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort auch für Mahnverfahren ist Bonn.

(gültig ab 14.12.2019)

Bildnachweise

Die Bildnachweise der auf der alten Webseite verwendeten Fotos (Pixabay, Fotolia/Adobe Stock u.a., jeweils einzeln pro Reiseziel aufgeführt) werden bei der Neuanlage der Reiseziel-Seiten mit übernommen bzw. aktualisiert.